Steuerfachangestellte/r
Steuerfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter/innen im Rechnungswesen, im Steuer- und Wirtschaftsrecht und unterstützen den Steuerberater bei seinen breitgefächerten Dienstleistungen für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie für Freiberufler und Privatpersonen. Die beruflichen Tätigkeitsbereiche von Steuerfachangestellten leiten sich im Wesentlichen aus den Aufgaben ab, die den Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe gestellt werden. Die häufigen Rechtsänderungen, insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts, machen es erforderlich, dass Steuerfachangestellte fähig und bereit sind, ihr Fachwissen ständig weiterzuentwickeln. Sie arbeitet an zentraler Stelle unserer Wirtschaft und Gesellschaft in einem Beruf, der abwechslungsreich und vielfältig ist, gute Zukunftsaussichten bietet und die Fortbildung zum Steuerfachwirt sowie zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ermöglicht.
Alle Infos zur Ausbildung in 60 Sekunden:
Für einen erfolgreichen Einstieg sollen Sie den Abschluss einer Realschule oder Wirtschaftsschule, Oberstufenreife eines Gymnasiums, Fachabitur oder Abitur mitbringen. Diese persönlichen Eigenschaften erleichtern die Arbeit als Steuerfachangestellte/r:
- Neigung zu Daten und Zahlen, zu Büro- und Verwaltungsarbeit und zu systematischem Arbeiten
- Freude am Umgang mit Menschen
- Gewandtes, verbindliches Auftreten im Umgang mit Mandanten
- Teamfähigkeit
- Interesse und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und rechtliche Fragen
- Organisationsgeschick und Interesse an EDV
- Denken in Zusammenhängen
- Gute Allgemeinkenntnisse in den Fächern Mathematik und Deutsch (gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift)
- Bereitschaft zu ständiger fachlicher Weiterbildung
Die praktische Ausbildung zu diesem staatlich anerkannten Beruf erfolgt bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern sowie bei den entsprechenden Gesellschaften.
Die Ausbildungsinhalte gliedern sich in fünf Unterbereiche:
Ausbildungspraxis
- Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
- Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
- Berufsbildung
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
Praxis und Arbeitsorganisation
- Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe
- Kooperation und Kommunikation
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- Umgang mit berufsbezogener EDV-Software
Rechnungswesen
- Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
- Buchführungs- und Abschlusstechnik
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Erstellen von Abschlüssen
Betriebswirtschaft
- Auswerten der Rechnungslegung
- Finanzierung
Steuerwesen
- Abgabenordnung
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
Der Unterricht findet in der Regel zweimal wöchentlich im Rahmen von insgesamt 12 Wochenstunden statt.
Die Ausbildungsdauer beträgt im Regelfall 3 Jahre. Bei entsprechender schulischer Vorbildung oder guten Leistungen in Schule und Betrieb ist eine Verkürzung möglich.
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung ist schriftlich an Hand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in einer Prüfungsdauer von etwa 3 Stunden durchzuführen. Gegen Ende der Ausbildungszeit legt der Auszubildende vor dem Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe die Abschlussprüfung ab. Sie erstreckt sich auf alle im Ausbildungsplan aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Unterricht der Berufsschule vermittelten Lehrstoff. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Ansprechpartner im EGB
Stefan Kaumkötter
Ayhan Sarac
Herr Lange