Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Der Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist ein vielseitiger Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen. Die duale Ausbildung findet in der Zahnarztpraxis und im Berufskolleg statt. Während der Ausbildungszeit werden unter anderem Kenntnisse der Zahnheilkunde, der Abrechnung mit EDV- Unterstützung, im Praxismanagement und kaufmännisches Grundwissen vermittelt.
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen u.a. die Patientenbetreuung vor, während und nach der Behandlung, die Assistenz bei der Behandlung, die Durchführung von Hygienemaßnahmen und Verwaltungsarbeiten.
Alle Infos zur Ausbildung in 100 Sekunden:
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten im Team und sollten Freude an der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Patienten mitbringen.
Folgende Fähigkeiten erleichtern die Ausbildung:
- Flexibilität
- Leistungsbereitschaft
- Einfühlungsvermögen
- Zuverlässigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeiten
Die Ausbildung dauert drei Jahre und beginnt mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Zahnarztpraxis. Unter bestimmten Voraussetzungen (Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife) kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Über eine Verkürzung entscheiden die Ausbildungspraxen in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer.
Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeitform an zwei Tagen pro Woche mit jeweils sechs Unterrichtsstunden statt. Einer dieser Berufsschultage ist immer mittwochs von 13:15 Uhr bis 18:05 Uhr. Der zweite Berufsschultag variiert je nach Klasse und findet vormittags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.
Der berufsbezogene Unterricht umfasst die Fächer Zahnmedizinische Assistenz, Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement, Leistungsabrechnung sowie Englisch. Darüber hinaus werden die Auszubildenden in den berufsübergreifenden Fächern Deutsch, Datenverarbeitung, Politik, Religion und Sport unterrichtet.
Während der Schulzeit erhalten die Auszubildenden insgesamt vier Zeugnisse: ein Zeugnis am Ende der Unterstufe, ein Zeugnis am Ende der Mittelstufe, ein Halbjahreszeugnis in der Oberstufe sowie das Abschlusszeugnis zum Ende der Ausbildung.
Der betriebliche Teil der Ausbildung wird durch das Kammerzeugnis beziehungsweise den Fachangestelltenbrief der Zahnärztekammer dokumentiert. Die Prüfungen werden vor der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster in Form einer gestreckten Abschlussprüfung abgelegt.
Im zweiten Ausbildungsjahr findet Teil 1 der Abschlussprüfung statt. Dieser besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen von jeweils 60 Minuten. Die Prüfungen heißen „Hygiene“ (Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten) und „Patienten“ (Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten).
Der Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen in den Prüfungsfächern „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen” (120 Minuten) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten) sowie der praktischen Prüfung.